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Jedermannsrecht in
Schweden und Informationen zur schwedischen Natur
Das schwedische
Jedermannsrecht "Allemansrätt"
( schwedisch ) übernommen vom Staatlichen
Schwedischen Amt für Umweltschutz © 1996
Das Recht zum
Gemeingebrauch
Rechte & Pflichten in der Natur: Erläuterungen zum schwedischen
Allemansrätt. Das Allemansrätt, ein traditionelles Recht zum Gemeingebrauch,
regelt den Aufenthalt in Schwedens Natur. Unter Einhaltung der Bestimmungen
können auch ausländische Besucher den Duft der Blumen, den Gesang der Vögel, das
üppige Blühen der Wiesen, die Stille der Wälder und das Glitzern unserer Seen
erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber
Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.Nicht stören - nicht zerstören, so
lautet die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden
nachfolgend erläutert.
Respektieren Sie den
Hausfrieden! In der
Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch
Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch
nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf
aufhalten, denn dies gilt in Schweden als Hausfriedensbruch. Unter einem
Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen,
der nicht unbedingt eingezäunt sein muß. Hier haben die Besitzer den
berechtigten Anspruch, nicht gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor
Einblicken geschützt, muß es in besonders großem Abstand passiert werden. Und
keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert
werden. Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das
Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in
der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen,
Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Auch durch
Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere Vorsicht ist
daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf nur überquert werden,
wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise
gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere
nicht entlaufen können.
Im Gelände sind
Motorfahrzeuge verboten! Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen
Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätt schafft hier keine
Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -Wege sind für motorgetriebene
Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist durch Schilder mit Aufschriften wie
"Förbud mot trafik med motordrivet fordon", "Enskild väg" oder auf andere Weise
gekennzeichnet. Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt, solange
dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden
oder kein Schaden an Grund und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, daß Sie
niemanden gefährden oder behindern.
Camping Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens
Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu zelten, sofern sich der
Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines
Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in
jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Wollen Sie in Sichtweite eines
Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie
ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist
beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den
hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie
Konflikte mit Grundeigentümern.
Lagerfeuer Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Flächen- oder
Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot
erlassen. In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich
verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem Outdoor-Aufenthalt im
nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig, bevor Sie Ihren
Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein für
den entstehenden Schaden! Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen.
Die Hitze läßt diese bersten, und es entstehen nicht wieder gut zu machende
Schäden.
Lassen Sie keine Abfälle
zurück! Sie dürfen in
der Natur keinerlei Unrat zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse
eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu
qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach
dem Zelten oder Picknick muß der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen
Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter!
Früchte der
Natur Es ist
verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden
Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen.
Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu
fällen. Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze
zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen
stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist. Solche Pflanzen
dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in
Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den
örtlichen Touristenbüros.
Baden und Boot
fahren Sie dürfen
baden, eine Nacht mit einem Boot an fremden Ufern anlegen und an Land gehen.
Dies gilt jedoch nicht für Haus- und Ferienhausgrundstücke oder Gebiete mit
behördlichem Zutrittsverbot, z.B. Vogel- oder Robbenschutzgebiete. Im übrigen
gelten dieselben Regeln wie beim Camping. Ein Festmachen an Privatstegen ist nur
in Notfällen gestattet.Seen, Fließgewässer und Meere dürfen mit Booten befahren
werden. Beachten Sie lokale Vorschriften wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen,
Zutrittsverbote o.ä. Von Motorbootfahrern wird besondere Rücksichtnahme
erwartet! Das Fahren mit Wasser-Scooter stört Mensch und Tier über Gebühr und
schädigt Fauna und Flora. Eine Benutzung von Wasser-Scooter ist deshalb in
Schweden generell verboten; nur für wenige, von den Provinzialregierungen
freigegebene Gewässerabschnitte gelten Ausnahmen. Nähere Informationen erteilt
die jeweilige Provinzialregierung (Länsstyrelsen).
Hunde Ihr Hund darf Sie in die Natur begleiten,
allerdings herrscht vom 1. März bis zum 20. August Leinenzwang. In dieser Zeit
benötigen die Wildtiere absolute Ruhe; selbst der friedlichste Hund kann dann
durch seine bloße Anwesenheit großen Schaden anrichten. Auch in der Zeit ohne
Leinenzwang muß der Hund so beaufsichtigt werden, daß er weder Mensch noch Tier
stört, noch ihnen Schaden zufügt.
Angeln und
Jagd Das Allemansrätt
schließt weder das Angeln noch die Jagd ein. Sie dürfen jedoch mit üblichem
Sportangelgerät an allen Meeresküsten und in den fünf größten Seen Schwedens
(Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) lizenzfrei angeln, wobei das
Lachsangeln an der Küste Norrlands hiervon ausgenommen ist. Für alle anderen
Gewässer benötigen Sie einen Angelschein (fiskekort). Informieren Sie sich bitte
rechtzeitig über die lokalen Bestimmungen. Lassen Sie niemals Angelleinen oder
-haken in der Natur zurück, diese können zu qualvoll-tödlichen Fallen für Tiere
werden.
Lassen Sie Baue, Nester und
Nisthöhlen sowie Jungtiere unbehelligt. Die Mitnahme von Vogeleiern ist streng
verboten, der Tatbestand wird als Wilderei gewertet. Alle wildlebenden
Säugetiere und Vögel stehen unter Naturschutz und dürfen nur gemäß den
Bestimmungen des schwedischen Jagdgesetzes von Jagdscheininhabern bejagt
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