Einreisebestimmungen mit Tieren nach Schweden für einen sorglosen " Hundeurlaub " nach den geltenden Bestimmungen

Hier gibt es nützliche Infos über die Einfuhrregeln für Haustiere - damit der Urlaub schön wird.

Ansprechpartner ist in jedem Fall - lassen Sie sich mit einem deutschsprachigem Mitarbeiter verbinden !

"Jordbruks Verket" schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft - S-551 82 Jönköping - Tel.: (+0046) 36-155000 und Ihr Tierarzt

Ab dem 03.07.2004 gelten neue Bestimmungen für Hunde und Katzen, die in den Reiseländern mitgeführt werden. Diese neuen Regelungen gelten
einheitlich für alle der EU angeschlossenen Länder (auch für die neuen Beitrittsländer). Für England, Irland und Schweden gelten diese Bestimmungen nicht. Da sie ermächtigt sind, wegen dem starken Tollwutbefall, Bandwurmbefall und Zeckenbefall eine verschärfte Bestimmung (Impfschutz) Folge zu leisten.

Neuer Heimtierausweis innerhalb der EU
Der neue EU-Heimtierausweis muß ab dem 03.07.2004 mitgeführt werden. Dieser Ausweis gilt erst einmal nur für Hunde und Katzen. In jeder Tierarztpraxis können Sie den neuen Ausweis (Einführung Ende Mai in den Praxen) bekommen. Ihr Tier braucht dafür entweder eine Tätowierung oder einen Mikrochip, welcher unter die Haut Ihres Tieres eingepflanzt wird. Dies ist nötig um das Tier eindeutig Identifizieren zu können. Denn die Kennzeichnungsnummer (ID) wird in den Ausweis hinein geschrieben. Zudem muß ein Impfschutz Ihres Tieres gegen Tollwut nachweislich bestehen und im Pass vermerkt werden. Die Impfung darf bei der Einreise in eines der Mitgliedstaaten, nicht länger als 12 Monate her sein und mindestens 30 Tage vor Reisebeginn sollte Ihr Tier frisch geimpft worden sein.
Ausnahmen : Bei Tieren die schon vor dem 03.07.2004 geimpft, tätowiert und gekennzeichnet wurden, kann Ihr Tierarzt die Daten im neuen Heimtierpass übernehmen. Dazu wird die Gültigkeit der Impfungen überprüft. Bei Ungültigkeit muß neu geimpft werden. Durch die Verordnung 998/2003 des Europaparlarmentes und des Europarates werden die Anforderungen an die Tiergesundheit beim grenzüberschreitenden Verkehr von Haustieren innerhalb der EU und in die EU geregelt. Neue Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden gelten ab dem 3.Juli 2004. Die meisten der heutigen Regeln blieben jedoch unverändert gültig.Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem EU-Land ab dem 3.Juli 2004 (weitere Informationen über den Status der Anschlussländer siehe unten):

    ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung,

    Impfung gegen Tollwut entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist (diese Impfung ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich)

    Antikörpertest, der mindestens 0,5 IE/ml Anti-Tollwut-Körper ausweist. Dieser Test muss frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen, d.h. mit den gleichen Fristen wie heute (der Antikörpertest ist bei der Direkteinfuhr aus Großbritannien und Irland nicht erforderlich),

    Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Praziquantel-haltigen Wirkstoff innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr. Pendler zwischen Schweden und Dänemark können auch weiterhin das 4-Wochen-Attest nutzen,

    Dokumentation in Form eines Passes, in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert

Folglich werden die folgenden Einfuhrbestimmungen aufgehoben: Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das Schwedische Zentralamt für   Landwirtschaft empfiehlt jedoch, daß alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.Wir empfehlen eine Verwendung eines Chips. Damit hatten wir bisher keinerlei Schwierigkeiten - weder beim Zoll noch bei einem Besuch eines schwedischen Tierarztes.

 

weitere Infos auf Anfrage : hier !

Hier können Sie eine Textdatei, mit allen wichtigen Informationen öffnen

 

 

 

 

 

 

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